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Soforthilfepaket — Nahwärme

Lieber Wärme­kunde,


gern infor­mieren wir Sie über die einmalige Kosten­ent­lastung für den Monat Dezember 2022 nach dem Beschluss der Bundes­re­gierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).

Um für Sie sofort eine Entlastung in dieser schwie­rigen Zeit hoher Energie­preise und hoher Inflation sicher­zu­stellen, werden wir Ihren Abschlag für den Monat Dezember für Nahwärme nicht abbuchen. Sollten Sie den Dezem­ber­ab­schlag überweisen, können Sie auf den Überwei­sungs­vorgang im Dezember für Nahwärme verzichten. Somit greift für Sie eine sofortige finan­zielle Entlastung im Dezember und damit noch in diesem Jahr 2022.


Bei der nächsten Jahres­ab­rechnung werden wir Ihnen den so genannten Entlas­tungs­betrag gutschreiben. Dieser Entlas­tungs­betrag wird gemäß den gesetz­lichen Vorgaben bei Nahwärme in Höhe eines 12tels Ihrer letzten Jahres­ab­rechnung mit einem Aufschlag von 20% berechnet. Dieser Wert wird Ihnen auf der Jahres­rechnung trans­parent ausgewiesen.


Warum erfolgt die Berechnung des Entlas­tungs­be­trages nach dem Willen der Bundes­re­gierung auf Basis der Jahres­ver­brauchs­ab­rechnung 2021, obwohl diese nicht mehr aktuell ist? Damit möchte die Bundes­re­gierung Ihre Sparsamkeit beim Energie­ver­brauch im Jahr 2022 belohnen. Denn so wird Ihr Bonus voraus­sichtlich höher ausfallen, als würden die Daten Ende 2022 bei der Bonuser­mittlung zugrunde gelegt.

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Fragebogenaktion zum energetischen Quartierskonzept Weißenstadt

Maßnahmen für eine klima­freund­liche und effiziente Energie­ver­sorgung entwickeln

Das gemeinsame Kommu­nal­un­ter­nehmen Oberes Egertal und die Stadt Weißen­stadt freuen sich mitteilen zu können, dass das „Energe­tische Quartiers­konzept Weißen­stadt“ in die nächste Phase geht. Hierzu braucht es nun die Mitarbeit der Bürge­rinnen und Bürger Weißen­stadts, denn in einer Frage­bo­gen­aktion sollen Daten von Gebäudeeigentümer:innen unter anderem zur Gebäu­deart, der Energie­ver­sorgung oder dem Sanie­rungs­zu­stand erfasst werden. Die Frage­bögen hierzu werden zeitnah bei den Gebäudeeigentümer:innen posta­lisch eintreffen. Stichtag zum Ausfüllen der Frage­bögen ist der 15.09.2022.

Was ist ein Quartierskonzept?

Ein energe­ti­sches Quartiers­konzept analy­siert die energe­ti­schen Poten­ziale vor Ort: Welche Energie­quellen sind vorhanden? Wo wird Energie gebraucht und wie wird sie genutzt? Das Konzept betrachtet den Status Quo der Energie­ver­sorgung von der Wärme bis zur Mobilität. Dazu gehört auch ein genauer Blick auf den energe­ti­schen Zustand der Gebäude.

Ziel der Fragebogenaktion

Kann die Abwärme lokaler Unter­nehmen für ein Nahwär­menetz genutzt werden? Ist die Anschluss­be­reit­schaft groß genug, um das Nahwär­menetz ausbauen zu können, welches bereits jetzt ca. 60 Wärme­kunden versorgt? Welche weiteren lokalen Energie- und Einspar­po­ten­ziale gibt es? Das alles wird in einem Quartiers­konzept unter­sucht, um zielfüh­rende Maßnahmen entwi­ckeln. Alle Gebäudeeigentümer:innen in Weißen­stadt werden daher um ihre Unter­stützung gebeten. Je genauer die Situation vor Ort erfasst wird, desto besser gelingen gute und wirtschaft­liche Lösungen für alle.

So kann der ausge­füllte Frage­bogen zurück­ge­sandt werden:

  • Einwurf in den Brief­kasten des Rathauses
  • Per Post an endura kommunal Emmy-Noether-Str. 2, 79110 Freiburg
  • Per Foto an weissenstadt@endura-kommunal.de
  • Direkt online ausfüllen unter www.endura-kommunal.de/weissenstadt

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gKU Oberes Egertal warnt vor betrügerischen Telefonanrufen

Derzeit rufen Telefon­be­trüger Bürger/-innen an und behaupten, das gKU Oberes Egertal würde Strom­ver­träge umstellen oder aufkün­digen. Das ist nicht zutreffend! Die Betrüger erfragen unberechtigt Kunden­nummern, Höhe der Abschlags­zah­lungen oder weitere Kontakt­daten. Vermutlich sollen so eigene Strom­ver­träge verkauft werden.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir nicht mit externen Firmen zusam­men­ar­beiten, die unsere Kunden anrufen! Vertrags­an­ge­le­gen­heiten erfolgen ausschließlich in schrift­licher Form. Prinzi­piell können seit 27. Juli 2021 am Telefon keine Strom­ver­träge wirksam abgeschlossen werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen während den Öffnungs­zeiten, gerne auch telefo­nisch unter der Rufnummer 09253/954575–0, zur Verfügung.

Ihr gKU Oberes Egertal

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E‑Ladesäulen

Die beiden in Weißen­stadt und Röslau instal­lierten E‑Ladesäulen zur Förderung der E‑Mobilität für Elektro-Autos wurden am 11.11.2020 offiziell durch Vorstand Stefan Webhofer gemeinsam mit Herrn Bürger­meister Frank Dreyer und Herrn Bürger­meister Thorsten Gebhardt sowie Herrn Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Jürgen Kromer (Klima­schutz­ma­nagement des Landrats­amtes Wunsiedel) in Betrieb genommen und können ab sofort genutzt werden.

Als unser Kunde können Sie übrigens über die Regis­trierung mit Ihrer Kunden­nummer an der Ladesäule zu einem vergüns­tigten Tarif tanken!

#freiraum­für­macher

Wir sind dabei!
E‑Ladesäulen initiative im Fichtelgebirge

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Das gKU setzt auf Elektromobilität!

Zuwendung aus den Mitteln der Natio­nalen Klimaschutzinitiative:

Umstellung des Fuhrparks des gemein­samen Kommu­nal­un­ter­nehmens Oberes Egertal auf Elektro­mo­bi­lität mit einer Gesamt­zu­wendung von 21.896,00 Euro.
Für den Bauhof des gemein­samen Kommu­nal­un­ter­nehmens Oberes Egertal wurde ein Elektro­trans­porter Goupil G5 angeschafft.
Elektro­fahr­zeuge leisten einen Beitrag zur CO2-Minimierung, senken Kosten bei der Kfz-Steuer, bei der Versi­cherung, beim Betrieb, beim gesamten Unterhalt und der Wartung. Zudem werden sie der Vorbild­funktion einer Kommune bei der zukunfts­wei­senden Umsetzung der Techno­logie gerecht.

Für dieses Fahrzeug hat das gemeinsame Kommu­nal­un­ter­nehmen Oberes Egertal aus einem Bundes­pro­gramm eine Förderung von 50 % Zuschuss erhalten. Im Gegenzug musste der bisher im Bauhof einge­setzten Piaggio Trans­porter, ein Fahrzeug mit Verbren­nungs­motor, in Zahlung gegeben werden.
Die Bezuschussung erfolgte aus Mitteln der Natio­nalen Klima­schutz­in­itiative. Mit der natio­nalen Klima­schutz­in­itiative initiiert und fördert das Bundes­um­welt­mi­nis­terium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treib­haus­gas­emis­sionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klima­schutz­ak­ti­vi­täten ab: Von der Entwicklung langfris­tiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfe­stel­lungen und inves­tiven Fördermaßnahmen.

Die Nationale Klima­schutz­in­itiative trägt zur Veran­kerung des Klima­schutzes vor Ort bei. Von ihr profi­tieren Verbrau­che­rinnen und Verbraucher ebenso wie Unter­nehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Detail­in­for­ma­tionen zur Förderung:

KSI: Teilum­stellung des kommu­nalen Fuhrparks des gemein­samen Kommu­nal­un­ter­nehmen Oberes Egertal auf ein elektrisch betrie­benes Nutzfahrzeug
Förder­kenn­zeichen: 03K04379M4
Laufzeit: 01.03.2019 – 28.02.2022
Projekt­träger Jülich:
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

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#freiraumfürmacher

www.freiraumfuermacher.de

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SEPA-Lastschriftverfahren

Bis zum 01.02.2014 wird der Zahlungs­verkehr auf das sog. SEPA-Lastschrift­ver­fahren umgestellt, dies bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt alle natio­nalen Zahlungs­ver­kehrs­ver­fahren abgeschaltet werden.

SEPA ist der einheit­liche Euro-Zahlungs­ver­kehrsraum, in dem inlän­dische und grenz­über­schrei­tende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. SEPA ermög­licht grenzen­loses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheit­licher Zahlungs­ver­kehrs­in­stru­mente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen.

Aufgrund dieser Umstellung wird eine neue Einzugs­er­mäch­tigung mit erwei­terten Daten benötigt. Unter anderem müssen nun die IBAN-Nr. (inter­na­tionale Kontonr.) und BIC (inter­na­tionale BLZ) enthalten sein. Diese werden bereits seit einigen Jahren von den Banken auf die Konto­auszüge gedruckt, außerdem findet man die IBAN-Nr. sowie die BIC auf der Rückseite neuerer Konto­karten. Auch Änderungen Ihrer Bankver­bindung sind leider künftig nicht mehr mit einem einfachen Brief möglich, hierfür benötigen wir nun ein neues unter­schrie­benes SEPA-Lastschrift­mandat. Gerne senden wir Ihnen ein neues Formular zu, wenn Sie uns mitteilen, dass sich Ihre Bankver­bindung ändern wird.

Wenn Sie zum neuen SEPA-Lastschrift­ver­fahren Fragen haben, steht Ihr Bankan­sprech­partner sowie natürlich auch wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns während unserer Öffnungs­zeiten unter der Telefon­nummer: 09253 / 95 45 75 — 0

Unsere Bankver­bindung lautet künftig:
IBAN: DE14 7805 0000 0202 0202 02
BIC: BYLADEM1HOF